top of page

 Wir bilden folgende Fahrerlaubnisklassen und Erweiterungen aus:

Leon Thomas.jpg
BE.jpg
BE.jpg
Klasse B

 

Der "Autoführerschein"

​

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und

  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

 

      auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

Klasse BE

 

Der "Anhängerführerschein"

Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse, bis max. 3,5 t

(sofern der Zug nicht unter Klasse B fällt)

​

Schlüsselzahl  "B96 "

 

Der "kleine Anhängerführerschein"

​

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit

  • zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und

  • zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg

​

Es findet keine Praktische Prüfung, jedoch eine Schulung von mind. 7 Stunden statt.

​

Schlüsselzahl  "B197"

​

Der Autoführerschein mit Prüfung auf einem Automatik- bzw. E-Auto ohne Beschränkung auf Automatik Fahrzeuge.

​

Diese Erklärung ist sehr umfangreich. Deshalb haben wir sie ganz unten plaziert. Bitte nach ganz unten scrollen

​

MT 07 A2.jpeg
MT 07 A.jpeg
Klasse A2

 

Nur noch Aufstieg von A1- keine Ersterteilung mehr.

​

Krafträder mit

  • Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist und

  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,

 

auch mit Beiwagen.

​

Klasse A

 

Nur noch Aufstieg von A2- keine Ersterteilung mehr.

​

Krafträder mit

  • Hubraum von mehr als 50 cm³ oder

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,

 

auch mit Beiwagen.

​

sowie

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

  • Leistung von mehr als 15 kW

    oder

  • mit symmetrisch angeordneten Rädern und

  • Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und

  • Leistung von mehr als 15 kW.

Speedfight.jpg
Klasse AM

 

IDer "50er Roller Schein" ab 15 Jahren

​

Leichte zweirädrige Kleinkrafträder der Klasse L1e-B (Mopeds) mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und

  • einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und

  • einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW

​

sowie

Dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und

  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder von nicht mehr als 500 cm3 (bei Selbstzündungsmotoren) und

  • einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW und

  • einer Masse in fahrbereitem Zustand ≤ 270 kg und

  • höchstens zwei Sitzplätzen einschl. Fahrersitz

​

sowie

Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6e mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und

  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder von nicht mehr als 500 cm³ (bei Selbstzündungsmotoren) und

  • einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW (Klasse L6e-A) bzw. 6 kW (Klasse L6e-B) und

  • einer Masse in fahrbereitem Zustand < 425 kg,

  • höchstens zwei Sitzplätzen einschl. Fahrersitz

Kl L.jpg
Klasse L

​

"Langsame Trecker bis 40km/h"

​

  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und

  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie

  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und

  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern

Mofa AlphaMotors.jpg
Mofa Prüfbescheinigung

 

IDer "25er Roller Schein" ab 15 Jahren

​

Die Prüfbescheinigung (ist kein "Führerschein") zum Führen von Mofas sowie zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h

 

Sie berechtigt in Deutschland zum führen von

  • gedrosselten Kleinkrafträder bis 25 km/h

  • dreirädrige Kleinkrafträder für Personen- bzw. Güterbeförderung bis 25 km/h

  • Fahrrädern mit Hilfsmotor bis 25 km/h bauartbed. Höchstgeschwindigkeit (klassische Mofas), auch Leichtmofas (maximal 30 cm³ Hubraum und 20 km/h).

 

Wer die Prüfbescheinigung im Alter von über 18 Jahren erwerben möchte, muss zur theoretischen Prüfung einen aktuellen Auszug aus dem Verkehrszentralregister mitbringen. Sprecht uns einfach an.

​

Anchor 1
Schlüsselzahl  "B197"

 

Der Autoführerschein mit Prüfung auf einem Automatik bzw. E-Auto ohne Beschränkung auf Automatik Fahrzeuge.

​

Seit dem 01.04.2021 kann die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug ohne Kupplungspedal abgelegt werden, ohne die Beschränkung auf die entsprechenden Fahrzeuge in die Fahrerlaubnis eingetragen zu bekommen. Die Voraussetzung ist, dass wir eine mindestens 10 Übungsstunden umfassende Ausbildung auf einem Schaltwagen durchführen und diese mit einer 15-minütigen Testfahrt abschließen. Nach erfolgreicher Testfahrt wird dies von uns bescheinigt und später bei der praktischen Prüfung vorgelegt.

Wird die praktische Prüfung (auf einem Automatik Fahrzeug) bestanden wird die Fahrerlaubnis ausgehändigt - ohne Automatik Eintrag.

Die Vorteile dieser neuen Regelung sind:

 

* es werden weniger Fahrstunden notwendig sein als bei der reinen Schaltwagenausbildung

* höhere Chancen zum Bestehen der praktischen Prüfung- die Fahrzeugbedienug wird stärker bewertet als vor wenigen Jahren

* mehr Konzentration und Aufmerksamkeit auf die eigentlichen Aufgaben - zB. einparken,

* weicheres, angenehmeres Fahren- der "Wohlfühlfaktor" des Prüfers ist nicht zu unterschätzen!

​

Einen Nachteil gibts vielleicht:

Wer die Klasse BE ("Anhänger Führerschein") erwirbt, bekommt die Schlüsselzahl 78 eingetragen sollte die

praktische BE Püfung wieder auf einem Automatik-Fahrzeug abglegt werden.

Jedoch dürfte dies in der Praxis eher ein theoretisches Problem darstellen. Der überwiegende Teil der Autos die einen Anhänger ziehen sind relativ neu und kräftig motorisiert- damit überwiegend Automatik

 

Um den Automatik Eintrag bei der Klasse BE zu verhindern, bilden wir weiterhin auf einem Schaltwagen aus.

​

​

zum Ablauf:

* Bei der Anmeldung entscheidet Ihr Euch für die Klasse für B (197) bzw. B17 (197)

* Die theoretische Ausbildung unterscheidet sich nicht.

* In der praktischen Ausbildung beginnen wir mit unseren E- Autos. Die Ausbildungsfortschritte sind    

  erfahrungsgemäß wesentlich größer als auf dem Schaltwagen. In der Mitte/ gegen Ende der Ausbildung werden die "Besonderen 

  Ausbildungsfahrten" (Also 5 Überland- / 4 Autobahn-/  3 Beleuchtungsfahrten) durchgeführt. Diese werden wir überwiegend mit  

  dem Schaltwagen fahren. Dazu kommen noch einige Stunden mit dem Schaltwagen in der Stadt. Hierbei festigt Ihr Eure auf dem 

  E- Auto erworbende Verkehrskompetenz sowie das Schalten.

* Ihr legt bei uns die 15 minütige Testfahrt ab. Hier zeigt Ihr uns dass Ihr mit dem Schaltwagen zurecht kommt und wir schreiben die

   Bestätigung.

* Inzwischen habt ihr die "Reife und Teststufe" erreicht. Wir beginnen mit dem Abschluß der Ausbildung und dem Prüfungstraining

  wieder auf dem

* Die praktische Prüfung findet auf dem Automatik statt, Ihr besteht, wir legen die Bestätigung über die erfolgreich absolvierten

  Schaltstunden vor, Ihr bekommt Eure vollwertige Fahrerlaubnis und dürft damit sowohl Schalt- als auch Automatik Fahrzeuge

  fahren

* In Eurer Fahrerlaubnis wird der Eintrag "197" stehen. Dies erfolgt nur um in einigen Jahren zu überprüfen ob dieses System

  erfolgreich war.

​

Ürigens können auch Inhaber*innen des "Automatik Führerscheines" sich die Schlüsselzahl 78 austragen lassen durch

die o.g. "Schaltwagen Stunden"

​

bottom of page