Hier eine kompakte Übersicht sortiert nach Klassen
Grundsätzliches für alle Klassen:
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Wenn Du noch keine Fahrerlaubnis besitzt (Ersterteilung), musst Du 12x den Grundstoff- Unterricht besuchen.
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Dazu kommen die klassenspezifischen Unterrichte.
Die Anzahl dafür ist:
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Klasse B - 2x 90 Min
Klassen A - 4x 90 Min (auch bei A1 oder A2)
Klasse AM - 2x 90Min
Klasse L - 2x 90Min
Wir schreiben den Führerscheinantrag für Dich, diesen können wir bei der Verbandsgemeinde Kirchen für Dich abgeben.
Solltest Du in einer anderen Verbandsgemeinde wohnen, musst Du ihn selbst im Bürgerbüro/ Einwohnermeldeamt einreichen.
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zum Antrag muss ausserdem abgegeben werden:
* aktuelles Passbild (biometrisch wie für den Ausweis)
* Sehtest (max 2 Jahre alt)
* Nachweis über die Teilnahme an einem Erste- Hilfe- Kurs
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ggf. die Anlagen zum begleiteten Fahren ab 17 (siehe dazu unter Klasse B/ BF17)
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Möchtest Du Deine Fahrerlaubnis erweitern, (Mofa Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis)
muss der Grundstoff- Unterricht nur 6x besucht werden.
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Dazu kommen die klassenspezifischen Unterrichte.
Die Anzahl dafür ist:
Klasse B - 2x 90 Minuten
Klasse A - 4x 90 Minuten
Klasse AM - 2x 90 Minuten
Klasse L - 2x 90Minuten
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Wir schreiben den Führerscheinantrag für Dich, diesen können wir bei der Verbandsgemeinde Kirchen für Dich abgeben. Solltest Du in einer anderen Verbandsgemeinde wohnen, musst Du ihn selbst im Bürgerbüro/ Einwohnermeldeamt einreichen.
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zum Antrag muss ausserdem abgegeben werden:
+ aktuelles Passbild sofern das letzte nicht mehr aktuell ist
+ Sehtest (max 2 Jahre alt) hast Du also z.B. mit 16 die erste Fahreralubnis erworben, könnte der Sehtest bei Bf17 noch gültig sein
+ ggf. Teilnahme an einem Erste- Hilfe- Kurs *
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ggf. die Anlagen zum begleiteten Fahren ab 17 (siehe dazu unter Klasse B/ Bf17)
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* Es wird unterschieden zwischen "Lebensrettenden Sofort- Maßnahmen am Unfallort" und dem "Erste Hilfe" Kurs.
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Seit Oktober 2017 ist der "LSMU" nicht mehr ausreichend. Solltest Du also Deinen ersten Führerschein vor Oktober 2017 erworben
haben, kann unter Umständen ein neuer "Erste Hilfe" Kurs notwendig werden. Jedoch wurden seit Anfang 2016 keine "LSMU" Kurse mehr angeboten.
Sprecht uns an bei Bedarf.
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Klasse B/ Bf17 / B- Automatik / auch mit Schlüsselzahl 197
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für die Autoführerscheine benötigst Du 2x 90Minuten klassenspezfischen Unterricht.
In der Ausbildung ist kein Unterschied ob Du BF17 oder B erwerben möchtest.
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Zum Führerscheinantrag BF17 werden zu den o.g. Unterlagen ausserdem noch benötigt:
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+ Antrag zur Teilnahme am „Begleitetes Fahren ab 17“ (hier benennst Du Deine Begleitpersonen, mindestens eine)
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+ Anlage zum Antrag zur Teilnahme am Begleitenen Fahren ab 17" für jede Beleitperson (diesen muss jede Begleitperson ausfüllen)
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die praktische Ausbildung:
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Die praktische Ausbildung beginnt mit der Grundausbildung. Hier sind nur die zu beherrschenden Inhalte vorgeschrieben wie z.B.:
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+ Fahrzeugbedienung
+ Einparken
+ Vorfahrtsituationen/ Verkehrssituationen/ Verkehrsbeobachtung
+ Geschwindigkeitswahl/ Fahrstreifenwahl
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Klasse A1 / A2 / A/ A- direkt
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Bei den Motorradführerscheinen kommt es drauf an ob Du bereits eine Fahrerlaubnis für ein Motorrad hast.
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Sofern Du den ersten Motorrad Führerschein machst, benötigst Du zum Grundstoffunterricht noch:
4x 90Minuten klassenspezfischen Unterricht.
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Die praktische Ausbildung beginnt mit der Grundausbildung. Hier sind nur die zu beherrschenden Inhalte vorgeschrieben wie z.B.:
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+ Fahrzeugbedienung
+ Grundfahraufgaben (zB. Slalom, Gefahrbremsung, Ausweichen etc)
+ Vorfahrtsituationen/ Verkehrssituationen etc
+ Geschwindigkeitswahl/ Fahrstreifenwahl
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wenn diese Inhalte soweit beherrscht werden kommen die besonderen Ausbildungsfahrten.
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das sind Mindestens:
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden Beleuchtung
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Hast Du bereits einen Motorradführerschein und möchtest zum höheren aufsteigen gibt es zwei Möglichkeiten:
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der Stufenweise Zugang:
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Du hast bereits die Klasse A1 und möchtest auf A2 aufsteigen, oder von A2 auf A.
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Dann brauchst Du nur "Fahrstunden im Rahmen der Prüfungsvorbereitung" zu absolvieren.
Das bedeutet nur so viele Fahrstunden das Du die Prüfung bestehst. Eine theoretische Ausbildung
oder Prüfung ist nicht notwendig.
Die Prüfung darfst Du frühestens 23 Monate nach Erteilung der Kasse vorher ablegen. Erteilt wird
die höhere Klasse jedoch erst nach 24 Monaten.
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ohne Stufe:
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Es ist auch möglich die Klasse A2 zu übergehen und von der A1 sofort auf die Klasse A zu "springen"
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Dazu ist jedoch eine verkürzte theoretische und praktische Ausbildung notwendig. Geprüft werden
beide Ausbildungsteile. Das Mindestalter hierfür beträgt 20 Jahre/ wenn die Klasse A1 seit vier Jahren
im Vorbesitz ist.
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A direkt:
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wer mindestens 24 Jahre kann sofort auf die "offene" Klasse A einsteigen.
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oder -wer ausschließlich offene Trikes fahren möchte- ab 21 Jahren. Die Ausbildung ist die gleiche wie zur
Klasse A jedoch wird in den Führerschein die Schlüsselnummer "80" eingetragen. Diese bedeutet das bis zum
24ten Lebensjahr nur Motorräder bis 35KW gefahren werden dürfen.
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125er mit dem Auto Führerschein (B196)
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hierbei handelt es sich nicht um einen Motorrad Führerschein daher ist kein Aufstieg in eine Motorrad
Klasse mögllich.
Die Schlüsselzahl "196" ermöglicht es Inhabern der Fahrerlaubnis Klasse B (Autoführerschein) Krafträder bis
125ccm Hubraum zu fahren.
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Um die Schlüsselzahl "196" zu erwerben muss an einer Schulung Teilgenommen werden.
Diese umfasst mindestens:
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4x 90 Minuten theoretischen, klassenspezifischen Motorrad Unterricht
5x 90 Minuten praktische Ausbildung. Diese richtet sich nach den Inhalten der "normalen" Motorrad Ausbildung.
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Nach erfolgreicher Schulung bestätigen wir diese. Mit der Bescheinigung, einem aktuellen Passbild und einem
max 2 Jahre alten Sehtest kann man bei der Verbandsgemeinde/ Einwohnermeldeamt die Eintragung in den
Führerschein beantragen.
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Als Anmerkung: Eine 125er entspricht von der Motorleistung in etwa einem 60 PS Auto. Nach dem anfänglichen
Fahrspaß könnte schnell der Wunsch nach mehr Leistung aufkommen.
Sofern die Eintragung in den Füherschein noch nicht erfolgt ist, können wir intern auf den reglären Motorrad
Führerschein umstellen und die bisher geleistete Ausbildung anrechnen.
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